- LKW im Werkverkehr = private und Eigennutzung für Firma versichern
- LKW im Güterverkehr = entgeltliche Güterbeförderung versichern
Als Werkverkehr bezeichnet man die Eigennutzung von LKW, Lieferwagen, Transportern oder Zugmaschinen im Rahmen der privaten Nutzung und dem Einsatz als Firmenfahrzeug, bei dem der Fahrtgrund nicht das Ziel verfolgt mit der Fahrt Geld zu verdienen. Vielmehr ist die Fahrt, z.B. das Abholen eines Fernsehers in die eigene Werkstatt, um dieses zu reparieren, ein Mittel um eine Dienstleistung zu erbringen.
Als Güterverkehr im Sinne der KFZ Versicherung bezeichnet man jeglichen Transport von Waren und Gütern auf Rechnung Dritter. Dem Grunde nach gibt es da keine Diskussion, ob ein privater LKW nur gelegentlich zum Transport von Gütern gegen Entgelt genutzt wird oder ob diese Nutzung täglich erfolgt! Tritt beim Transport von Gütern ein Schaden ein fragt der Versicherer eigentlich fast immer was zum Zeitpunkt des Unfalls mit dem KFZ gemacht wurde. Ist das KFZ falsch versichert kann dieser die Leistung in der Kasko verweigern und in der Haftpflicht regressieren.
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Die Fahrerschutzversicherung, ein interessanter Zusatzschutz zur LKW-Versicherung
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GAP-Deckung für finanzierte oder geleaste LKW über LKW-Police oder als Solodeckung
Schutzbrief
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